Buchhaltung (FiBu)
Unsere Leistungen aus dem Bereich der Finanzbuchhaltung* umfassen unter anderem:
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das Sortieren und Ordnen Ihrer lfd. Buchhaltungsunterlagen
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das Kontieren der Belege Ihrer lfd. Buchhaltung
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das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
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das Verbuchung von Bank und Kasse
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die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie die Überwachung
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die Kostenstellenrechnung ihres Unternehmens
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die Anlagenbuchhaltung für ihr Unternehmen
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in Ihrem Auftrag, die Ausführung die elektronische Datenübermittlung von USt-Voranmeldungen
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die Prüfung und das Einhaltung von Steuerfristen
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die Schnittstelle und die Unterstützung in buchhalterischen Fragestellungen
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die Erstellung von betriebswirtschaftlichen- und buchhalterischen Auswertungen
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die Kommunikation mit Ihrem Steuerberater
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den Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen – ggf. nach Vereinbarung
Ein passendes Angebot können sie über das Kontaktformular anfragen oder klicken sie einfach hier.
Die Grundlage für unsere Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stellt der § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie § 1 Abs. 1 S. 2 der Steuerdatenübermittlungsverordnung (StDÜV) dar.